Ist bedarfsgerechte Kinderbetreuung planbar?
Die Cottbuser Stadtverordneten beschlossen im vergangenen Dezember eine „Entwicklungskonzeption Kindertagesbetreuung in Cottbus“ sowie die dazu gehörige „Kita-Finanzierungsrichtlinie“. Erstere weist erhebliche Mängel auf, so sagen es übereinstimmend Politik-, Verwaltungs- und Trägervertreter, und so soll diese, vor allem im Abschnitt Maßnahmeplanung, noch im ersten Halbjahr 2009 überarbeitet werden.
Das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg legt im Paragrafen 12 die Planungsverantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten fest:
„Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in Cottbus der Fachbereich Jugend, Schule, Sport; JM) stellt im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort...
Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden.“
Aber was ist zu planen, was ist das: „Bedarf“? Ist es die Zahl der Plätze in der Stadt, der Ort an dem die Plätze angeboten werden oder die Art der Konzepte? Oder soll das Investitionsvolumen der Stadt geplant werden? Am besten vielleicht alles zusammen?
Die Eltern entscheiden, in welche Tagesstätte ihre Kinder gehen sollen. Sie wollen natürlich Wohnortnähe, sie wollen liebevolle Erzieherinnen, sie wollen dass ihre Kinder fröhlich aufwachsen und lernen. Schließlich auch: Kinder sollen gut auf die Schule vorbereitet sein.
Den Eltern fühlt sich Politik wohl am ehesten verpflichtet.
Die Träger wollen spezifische Konzepte mit Überzeugung und Engagement umsetzen. Dazu wollen sie weitgehende Eigenverantwortung in Raumgestaltung und Personalangelegenheiten. Natürlich rechnen sie in eben diesen Zusammenhängen: Wie viele Kinder sind laut Betriebserlaubnis in der Einrichtung, wie viel Personal wird beschäftigt und wie sparsam kann die Wirtschaftsführung erfolgen, damit viel Ressourcen in die Konzeptarbeit fließen können.
Die Stadtverwaltung ist zuerst an einem ausgeglichenen Haushalt interessiert. Dieses Interesse beschränkt sich ja nicht auf das Sparen sondern fragt eben auch nach dem Sinn, der Notwendigkeit, dem Wann und dem Wie viel.
Die Landesverwaltung (Landesjugendamt) hat den Auftrag, einen qualitativen Mindeststandard zu sichern. Dazu legt es Mindestbetreuungsschlüssel und -raumstandards fest und bestimmt die nötige Qualifikation der Erzieherinnen.
Immer aber sind es die Eltern, die entscheiden an welchem Ort, bei welchem Träger, nach welchem Konzept ihre Kinder betreut werden. Und das ist auch gut so!
Dieser Elternwille ist nicht planbar. Er ändert sich, so wie die konzeptionelle Qualität der Angebote schwanken wird.
Und wie kann dann eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung finanziert werden?
Der Versuch, Gerechtigkeit herzustellen, indem künftige Kinder gezählt und Einrichtungen zugeordnet werden, negiert Trägerwillen und Trägerkraft, und wird letztlich Elterninteressen nicht gerecht werden können. Mehr noch: Wenn Eltern sich anders entscheiden, werden sie gesetzliche Wege zur Betreuung der Kinder finden und nutzen, ohne auf die Geldverteilung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Rücksicht genommen zu haben.
Mit der neuen Finanzierungsrichtlinie ist die Stadt Cottbus einen sehr fortschrittlichen Weg gegangen: entsprechend Alter, Betreuungsumfang und zusätzlichem Förderbedarf sind Pauschalen entwickelt worden und gelten für alle in Cottbuser Kitas betreuten Kinder.
Offen ist noch die Objektkostenpauschale, an der Entwicklung dieser wird gearbeitet.
Es liegt eigentlich auf der Hand, dass,
wenn entstehende Kosten jetzt gerecht erstattet werden,
die Träger Angebote schaffen können,
dann verantwortlich handeln sollen und
in der Durchführung kontrolliert werden,
die Eltern über Ort und Konzept entscheiden
sie dann, mit ihrer Entscheidung, die zur Verfügung gestellten Gelder gerecht verteilen.
Es bedarf keiner detaillierten Maßnahmeplanung mit zugeteilten Orten und gezählten Plätzen die vielleicht nicht belegt werden.
Es bedarf des Mutes, Entscheidungen dort treffen zu lassen wo die Bedürfnisse entstehen: bei den Eltern.
Wünschen wir uns Mut für kluge Entscheidungen!
Jörn Meyer, am 10.02.2009
Der Mensch lebt durch den Kopf.
Sein Kopf reicht ihm nicht aus.
Versuch es nur, von deinem Kopf
Lebt höchstens eine Laus.
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht schlau genug.
Niemals merkt er eben
Diesen Lug und Trug.
Ja, mach nur einen Plan!
Sei nur ein großes Licht!
Und mach dann noch ‘nen zweiten Plan
Gehn tun sie beide nicht.
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht schlecht genug.
Doch sein höhres Streben
Ist ein schöner Zug.
Ja, renn nur nach dem Glück
Doch renne nicht zu sehr
Denn alle rennen nach dem Glück
Das Glück rennt hinterher.
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht anspruchslos genug.
Drum ist all sein Streben
Nur ein Selbstbetrug.
Der Mensch ist gar nicht gut
Drum hau ihm auf den Hut.
Hast du ihm auf den Hut gehaun
Dann wird er vielleicht gut.
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht gut genug
Darum haut ihm eben
Ruhig auf den Hut!
Bertolt Brecht (Dreigroschenoper)
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